Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen QLKtech (im Folgenden "QLKtech") und ihren Kunden im Bereich der Automobil-Komponentenprüfung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, QLKtech stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von QLKtech sind freibleibend und unverbindlich. 2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch QLKtech zustande.
3. Leistungen
3.1 QLKtech erbringt Prüfleistungen gemäß den vereinbarten Spezifikationen und Standards. 3.2 QLKtech behält sich das Recht vor, Prüfmethoden zu ändern oder anzupassen, sofern dies zur Einhaltung gesetzlicher oder technischer Anforderungen notwendig ist.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt QLKtech alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Muster rechtzeitig zur Verfügung. 4.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die Prüfleistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von QLKtech oder nach individueller Vereinbarung. 5.2 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. 5.3 Bei Zahlungsverzug ist QLKtech berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
6. Haftung
6.1 QLKtech haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. 6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet QLKtech nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 6.3 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung
7.1 QLKtech und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. 7.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
8. Gewährleistung
8.1 QLKtech gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen nach dem Stand der Technik. 8.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Prüfberichts schriftlich anzuzeigen. 8.3 Bei berechtigter Mängelrüge hat QLKtech das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9. Kündigung
9.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 9.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von QLKtech, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.